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Rechtliches

Lizenzbedingungen

Stand: 2. September 2026

BFSG READY ist als wiederverwendbares Arbeitssystem für die eigene Agentur und deren Kundenprojekte lizenziert. Die Lizenz erlaubt die praktische Anwendung – nicht die Weitergabe oder den Weiterverkauf des Arbeitssystems selbst.

1. Geltungsbereich

Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzungsrechte an BFSG READY sowie an den dazugehörigen digitalen Inhalten, insbesondere Prüfpunkten, Vorlagen, Arbeitshilfen, Dokumentationsstrukturen, Code-Mustern und sonstigen bereitgestellten Materialien.

Lizenzgeberin ist BFSG READY, Silvana Petersen, Einzelunternehmen, Hochwaldstr. 23, 54427 Kell am See, Deutschland.

Die Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. individuellen Vereinbarung.

2. Einräumung des Nutzungsrechts

Nach vollständiger Zahlung erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an BFSG READY im nachfolgend beschriebenen Umfang.

Die Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, BFSG READY innerhalb des eigenen Unternehmens für die eigene betriebliche Tätigkeit und für eigene Kundenprojekte zu verwenden.

3. Erlaubte Nutzung in Kundenprojekten

Im Rahmen der Lizenz darf BFSG READY wiederholt für Kundenprojekte des Lizenznehmers eingesetzt werden. Insbesondere dürfen die enthaltenen Arbeitshilfen zur Prüfung, Umsetzung, Dokumentation und Abnahme eigener Kundenprojekte verwendet werden.

Der Lizenznehmer darf Ergebnisse, die er mit Hilfe von BFSG READY für ein konkretes Kundenprojekt erstellt hat, seinem jeweiligen Auftraggeber überlassen, soweit dies zur Durchführung und Dokumentation des Kundenprojekts erforderlich ist.

Dazu können insbesondere projektspezifisch ausgefüllte Prüf- und Dokumentationsunterlagen, Befunde, Abnahmeunterlagen und im konkreten Projekt eingesetzte technische Lösungen gehören.

4. Nutzung innerhalb des Unternehmens

Die Lizenz gilt für das Unternehmen, das BFSG READY erworben hat. Beschäftigte dieses Unternehmens dürfen das System im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Lizenznehmer verwenden.

Externe Dienstleister oder freie Mitarbeiter dürfen BFSG READY nur verwenden, soweit sie unmittelbar für den Lizenznehmer an dessen Projekten tätig sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden und keine eigene, vom Lizenznehmer unabhängige Nutzung des Systems erfolgt.

5. Nicht erlaubte Nutzung

Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Lizenzgeberin ist insbesondere nicht gestattet:

6. Kundenprojekte sind keine Weitergabe der Lizenz

Die Nutzung von BFSG READY zur Erbringung eigener Agentur- oder Beratungsleistungen gegenüber Kunden ist ausdrücklich vorgesehen. Der jeweilige Kunde erhält dadurch jedoch keine eigene Lizenz an BFSG READY.

Dem Kunden dürfen die für sein konkretes Projekt bestimmten Arbeitsergebnisse überlassen werden. Nicht umfasst ist die Überlassung des vollständigen, wiederverwendbaren BFSG-READY-Arbeitssystems oder solcher Bestandteile, die dem Kunden eine eigenständige Nutzung für weitere Projekte ermöglichen würden.

7. Bearbeitung und Anpassung

Der Lizenznehmer darf Vorlagen und Materialien an die Anforderungen seiner eigenen Kundenprojekte anpassen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.

Aus einer Bearbeitung oder Anpassung entsteht kein Recht, das zugrunde liegende BFSG-READY-Arbeitssystem oder bearbeitete Fassungen davon außerhalb des nach diesen Lizenzbedingungen erlaubten Umfangs zu verwerten oder zu verbreiten.

8. Code-Muster

Die in BFSG READY enthaltenen Code-Muster dürfen in eigenen Kundenprojekten eingesetzt, technisch angepasst und in die jeweilige Website, den Shop oder die sonstige digitale Anwendung des Kunden integriert werden.

Die isolierte Sammlung, Veröffentlichung oder der Weiterverkauf der Code-Muster als eigene Bibliothek, eigenes Produkt oder Bestandteil eines konkurrierenden Arbeitssystems ist nicht gestattet.

9. Vorlagen und Dokumentationsunterlagen

Vorlagen dürfen für konkrete eigene Kundenprojekte ausgefüllt, angepasst und dem jeweiligen Kunden als projektspezifische Dokumentation übergeben werden.

Unbearbeitete oder nur unwesentlich angepasste Vorlagen dürfen nicht als eigenständiges Produkt verkauft, veröffentlicht oder Dritten zur freien Wiederverwendung überlassen werden.

10. Keine Übertragung auf andere Unternehmen

Die Lizenz ist an den jeweiligen Lizenznehmer gebunden. Eine Übertragung auf ein anderes Unternehmen, eine verbundene Gesellschaft, einen Rechtsnachfolger oder einen sonstigen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung der Lizenzgeberin, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

11. Schutz vor unbefugter Weitergabe

Der Lizenznehmer hat angemessene Maßnahmen zu treffen, um die digitalen Inhalte vor unbefugter Weitergabe oder öffentlicher Zugänglichmachung zu schützen. Zugangsdaten und nicht für Dritte bestimmte Originaldateien dürfen nicht öffentlich geteilt werden.

Wird eine unbefugte Verbreitung bekannt, soll der Lizenznehmer die Lizenzgeberin unverzüglich informieren und im zumutbaren Umfang bei der Begrenzung der weiteren Verbreitung mitwirken.

12. Aktualisierungen und neue Versionen

Die Lizenz erstreckt sich auf die vom Lizenznehmer erworbene und bereitgestellte Produktfassung sowie auf Aktualisierungen, soweit deren Nutzung ausdrücklich im jeweiligen Angebot eingeschlossen ist.

Ein Anspruch auf zukünftige Versionen, Erweiterungen oder dauerhafte Aktualisierungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

13. Rechte an BFSG READY

Alle Rechte, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben bei der Lizenzgeberin bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Erwerb von BFSG READY überträgt insbesondere kein Urheberrecht und kein ausschließliches Nutzungsrecht.

14. Ende des Nutzungsrechts

Bei einer erheblichen schuldhaften Verletzung dieser Lizenzbedingungen kann die Lizenzgeberin nach den gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Nutzung untersagen und gegebenenfalls den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

15. Verhältnis zu individuellen Vereinbarungen

Abweichende individuelle Lizenzvereinbarungen, insbesondere Unternehmens-, Mehrplatz-, White-Label- oder Reseller-Rechte, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Eine solche individuelle Vereinbarung hat im Widerspruchsfall Vorrang vor diesen allgemeinen Lizenzbedingungen.

16. Kontakt bei Lizenzfragen

Fragen zur zulässigen Nutzung oder zu erweiterten Lizenzrechten können an kontakt@bfsg-ready-system.de gerichtet werden.